Ausschreibung für Solarmodule!

SOLARPANEELSYSTEM

Verfügbarkeit der Ausschreibung: https://napelem.palyazat.gov.hu/

BEWERBUNGSMETHODE, -FRIST UND -ORT

Der Antrag kann elektronisch über die Antragsseite https://napelem.palyazat.gov.hu/ im Rahmen der 1. Stufe, gruppiert nach Regionen, eingereicht werden, bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind.

Laut Mitteilung der Ausschreibungskoordinationsstelle vom 27. Oktober 2022 wurde die Ausschreibung geändert.
Über die zweite Phase der Ausschreibung wird nach der offiziellen Einigung über die Verwendung der EU-Fördermittel entschieden.

Worum geht es in diesem Support-Programm?

Die Ausschreibung mit dem Titel „Förderung für Wohnsolaranlagen und Elektrifizierung von Heizungsanlagen mit Solaranlagen“ bietet Privatpersonen mit einem Einkommen unter dem Bundesdurchschnitt und Besitz von Immobilien die Möglichkeit, mit nicht rückzahlbaren Fördermitteln die Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in ihrem eigenen Land auszubauen Wohngebäude zu verbessern und endlich energetisch zu modernisieren. Ziel der Ausschreibung ist es, die in Ungarn installierte Haushaltsbatteriekapazität und die Zahl der Haushalte, die erneuerbare Energien nutzen, zu erhöhen und so den Kohlendioxidausstoß des Landes zu reduzieren.

BEDINGUNGEN FÜR DEN ERHALT VON SUPPORT

Für diese Ausschreibung können nur volljährige natürliche Personen (natürliche Personen) Bewerbungen einreichen, die

eine ungarische Steueridentifikationsnummer besitzt und
(zumindest teilweise) Eigentümer der von der Investition betroffenen Immobilie ist und
erfüllt die Einkommensvoraussetzung.

Gemäß der Einkommensordnung kann ein Antrag von einem erwachsenen Haushaltsangehörigen gestellt werden, in dem unter den natürlichen Personen, die zum 30. August 2021 Eigentümer der von der Investition betroffenen Immobilie sind, diejenigen, die im Jahr 2020 Einkünfte haben, das gemeinsame Einkommen besteht Laut Einkommensteuererklärung liegt der Betrag pro Person im Jahr 2020 zwischen 0 und 4.850.000 HUF.

Zur Erfüllung der Einkommensvoraussetzung sind nur die Eigentümer zu berücksichtigen (aktuelle Eigentümer zum Zeitpunkt der Antragstellung), die Anzahl der gemeldeten Personen mit festem Wohnsitz/Wohnsitz muss im vorliegenden Fall nicht berechnet werden des Pro-Kopf-Einkommens.

Im Hinblick auf den Abruf gilt auch die Rente als Einkommen. Eigentümer ohne Einkommen können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Aus Sicht des Antrags ist Eigentümer derjenige, der auf dem dem Antrag beigefügten Grundstücksblatt II. In der Spalte „Briefmarke“ sind Sie Eigentumsanteile an der Immobilie, sodass die Auflistung auf einem Stempel allein nicht ausreicht.

Einer Privatperson kann die Förderung nur in Bezug auf eine Liegenschaft gewährt werden, bei derselben Liegenschaft/Untereinlage kann die Förderung nur im Zusammenhang mit einem Antrag gewährt werden.

UMFANG DER VON DER AUSSCHREIBUNG BETROFFENEN GEBÄUDE

Im Rahmen der Ausschreibung wird eine Wohnimmobilie (teilweise) im Besitz der antragstellenden Privatperson, mit einzigartiger Heizungsanlage, bewohnt nach Durchführung der Investition

für ein Einfamilienhaus;
zu einem abtrennbaren Gebäude eines ungeteilten Wohngemeinschaftshauses (Doppelhaushälfte, Reihenhaus) mit Nutzungsvertrag, das in rechtlicher und energetischer Hinsicht eine eigenständige Einheit bildet/

Teil des Gebäudes;
Ein Antrag auf Förderung kann für einen Gebäude-/Wohnungsteil gestellt werden, der Teil von Eigentumswohnungen oder Genossenschaftsobjekten mit maximal 6 Wohnungen ist.

Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist, dass sich das Gebäude in einem solchen technischen Zustand befindet, dass es für die Aufnahme der Investition ohne weitere Eingriffe geeignet ist.

UMFANG DER UNTERSTÜTZBAREN AKTIVITÄTEN, TECHNISCHE ERWARTUNGEN

Im Rahmen der Ausschreibung kann eine Förderung nur für einen der folgenden zwei unterschiedlichen technischen Inhalte in unterschiedlicher Höhe beantragt werden:

Installation einer Solarpanelanlage auf der Dachkonstruktion zur Eigenverbrauchserzeugung – 2,9 Mio. HUF.

Installation einer Solaranlage auf der Dachkonstruktion, Elektrifizierung des Heizsystems mit einer Wärmepumpe, Installation eines Stromspeichers und Austausch von Fenstern und Türen – 11,3 Mio. HUF.

Hauptparameter:

Eine Solaranlage kann nur auf einer Dachkonstruktion platziert werden.

Maximal abrechnungsfähige Nennleistung bei Solaranlagen: Eine Förderung kann nur für Solaranlagen gewährt werden, wenn die gesamte installierte Nennleistung der Solaranlagen den Verbrauch in kWh der vom Antrag betroffenen Immobilie gemäß dem letzten monatlichen Stromverbrauch nicht übersteigt Rechnung, die der Verbraucher vor Antragstellung erhalten hat. multipliziert mit 0,0109, jedoch nicht mehr als 5 kWp.

Maximal zulässige Nennleistung einer Wärmepumpe: Ersatz der bestehenden Heizungsanlage durch Einbau einer neuen, energieeffizienten Luft-Luft- oder Luft-Wasser-Wärmepumpe mit einer maximalen Heizleistung von 12 kW.

Bei einem an die Solaranlage angeschlossenen Batteriespeicher darf die Speicherkapazität der Batterie 14 kWh nicht überschreiten.

Energiesparender Austausch von Tür- und Fensterkonstruktionen (Fenster, Türen) zur Trennung beheizter und unbeheizter Räume.

Unter den Kombinationen technischer Inhalte kann bei der Antragstellung nur eine Variante ausgewählt werden. Personen, die bei der Ausschreibung eine Unterstützung erhalten haben, können die Investition nur mit einem Unternehmen umsetzen, das auf einer Auftragnehmerliste steht.

Voraussetzung für die Einreichung des Förderantrags ist der mit dem Auftragnehmer geschlossene Vorvertrag.

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